Neubürger, Umzug nach Ertingen
Die Gemeinde hat für die Neubürger der Gemeinde eine umfassende Informationsbroschüre angefertigt.
Diese haben wir hier für Sie zum Download bereit gestellt.
Was ist bei einem Umzug alles zu tun?
- Anmeldung bei der Meldebehörde
Meldung muss in der Regel persönlich bei der zuständigen Meldebehörde (Stadt-, Gemeinde- oder Ortsverwaltung) innerhalb zwei Wochen vorgenommen werden. Ausweisdokumente und Bestätigung des Wohnungsgebers bitte mit vorlegen.
- Gewerbe und Hund eventuell ummelden
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde: Ummelden
- bei Umzug in eine andere Gemeinde: in der bisherigen Gemeinde
abmelden und in der neuen Gemeinde anmelden
- Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom) verständigen
Am alten und neuen Wohnsitz den jeweiligen Zählerstand rechtzeitig ablesen und die Versorgungsbetriebe benachrichtigen.
- Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden
Die persönliche Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Sollte sich der Familienname oder die Adresse geändert haben, muss dies in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Wenn sie innerhalb des Landkreises umziehen, brauchen Sie zur Ummeldung einen gültigen Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Vertretung ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Bei einem Umzug aus einem anderen Landkreis ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und eine SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ebenfalls erforderlich, wenn der Wunsch nach einer anderen Kennzeichenkombination besteht. Falls dies der Fall ist, müssen die bestehenden Kennzeichenschilder mitgebracht werden.
- Beim Postamt einen Nachsendeantrag stellen
Beauftragen Sie den Nachsendeservice am besten 2 Wochen vor dem Umzug, mindestens aber 5 Werktage vorher. Einen Nachsendeauftrag kann für eine Dauer von 6 Monaten bis 24 Monaten abgeschlossen werden.
- Versicherungen, Arbeitgeber, Banken, Krankenkasse, Finanzamt, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Rentenversicherung benachrichtigen
- Falls Sozialleistungen, Kindergeld oder Elterngeld bezogen wird, die jeweiligen Stellen benachrichtigen
- Abonnierte Zeitschriften und Zeitungen verständigen oder kündigen
- Telefonanbieter benachrichtigen
- bei Umzug innerhalb des gleichen Ortsnetzbereiches ummelden
- bei Umzug in einen anderen Ortsnetzbereich ab- und anmelden
- Kindertageseinrichtung oder Schule eventuell in Kenntnis setzen
Kinder in der Kindertageseinrichtung/Schule ab- und am neuen Ort anmelden (Schulbezirkswechsel)