Herzlich willkommen im Standesamt Ertingen!
Sie möchten Ihre Liebe durch die Eheschließung besiegeln und sich ganz offiziell das „Ja-Wort“ geben.
Wir informieren Sie hier über den Ablauf einer Eheschließung in Ertingen, über die Trautermine sowie die Formalitäten vor und nach der Eheschließung.
Trauungstermine
Die standesamtlichen Eheschließungen finden montags bis freitags zu unseren üblichen Öffnungszeiten statt.
Zudem bieten wir Ihnen Wochenendtrauungen an, welche freitags ab 13:00 Uhr und samstags nach Rücksprache stattfinden.
Unsere Standesbeamten
Die Eheschließungen werden von den Standesbeamten Simon Gotterbarm, Martin Zer und Wendelin Spitzfaden – auf Wunsch auch von Bürgermeister Köhler - durchgeführt.
Formalitäten vor der Eheschließung
Bevor Sie die Ehe miteinander schließen können, müssen noch einige Formalitäten erledigt werden. Hier finden sie Informationen zu den Unterlagen, welche uns vorgelegt werden müssen, Terminvorschläge und Informationen zum Ablauf der standesamtlichen Eheschließung.
Anmeldung zur Eheschließung
Bevor die Eheschließung stattfinden kann, ist folgendes zu beachten:
Zunächst ist die sogenannte „Anmeldung zur Eheschließung“ vorzunehmen. Hier wird geprüft, dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ehehindernisse entgegenstehen. Die Anmeldung muss bei der Gemeinde/Stadt vorgenommen werden, in der mindestens ein Partner seinen Hauptwohnsitz hat und kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin vorgenommen werden. Der Grund hierfür ist, dass die vorzulegenden Unterlagen (beglaubigte Registerauszüge, Ehefähigkeitszeugnisse usw.) nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, bei dem der Eheschließungstag und die Uhrzeit festgelegt sowie der genaue Ablauf besprochen wird.
Unterlagen
Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen die Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, werden in den Einzelfällen geprüft, da unter anderem für eine Beantragung weiterer Unterlagen der Familienstand, die Staatsangehörigkeit und der Geburtsort der Eheschließenden ausschlaggebend sind.
Bitte informieren Sie sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei uns im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen.
Ansprechpartner hierfür sind:
Simon Gotterbarm
Tel.: 07371 508-32
oder
Martin Zer
Tel.: 07371 508-33
E-Mail: Standesamt(@)ertingen.de
Ablauf am Eheschließungstag
Am Tag Ihrer Eheschließung reicht es aus, wenn Sie ca. 10 Minuten vor der vereinbarten Zeit erscheinen. Trauzeugen sind für die Eheschließung nicht mehr notwendig. Möchten Sie Ihre Ehe trotzdem mit Trauzeugen schließen oder haben eventuell schon Trauzeugen benannt, werden diese in der Niederschrift aufgeführt, welche sie im Anschluss der Trauung auch unterzeichnen dürfen.
Wichtig ist, dass Sie sowie Ihre Trauzeugen am Tag der Eheschließung ihre Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass) mitbringen, um sich ausweisen zu können.
Die Trauungszeremonie dauert ca. 20 bis 30 Minuten.
Auf Ihre persönlichen Wünsche, die die Trauungszeremonie besonders gestalten sollen, gehen wir selbstverständlich gerne ein. Den genauen Ablauf besprechen Sie mit Ihrem Standesbeamten, der Ihre Trauung durchführen wird.
Im Anschluss Ihrer Eheschließung wird Ihnen Ihr Stammbuch, welches Sie sich im Voraus ausgesucht haben, überreicht. Das Stammbuch enthält Ihre Eheurkunde und ggf. die Bescheinigung über die Namensänderung.
Kosten
Sollten Sie sich für eine Wochenendtrauung entscheiden, fällt am Freitag eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 110,00 Euro und am Samstag eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 138,50 Euro an.
Formalitäten nach der Eheschließung
Änderung der Steuerklasse
Nachdem die Eheschließung sowohl im Standesamt als auch im Einwohnermeldeamt eingetragen worden ist, werden die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Sie werden automatisch in die Steuerklasse IV/IV eingeteilt, sofern beide Partner Arbeitnehmer sind. Änderungen zu den Steuerklassen, welche Sie vornehmen möchten, müssen direkt über das Finanzamt erfolgen.
Änderung Personalausweis/Reisepass
Haben Sie sich für eine andere Namensführung in der Ehe entschieden, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Ausweisdokumente umschreiben zu lassen bzw. diese neu zu beantragen.
Bitte beachten dies vor allem beim Planen und Buchen Ihrer Hochzeitsreise.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen Herr Gotterbarm, Tel.: 07371 508-32 oder Herr Zer, Tel.: 07371 508-33 selbstverständlich gerne zur Verfügung!