Bauen in Ertingen

Baugebiet „Gruber II”

Die Baugrundstücke mit der Flurstücksnummer 6478 und 6477 wurden an die Verwaltung zurückgegeben. Diese wurden im beigefügten Lageplan mit dem Vermerk „Sperrfrist“ versehen. Da die Verwaltung immer wieder Anfragen zu den verkauften Randgrundstücken erhält, wird auch für diese Grundstücke eine Sperrfrist festgelegt, in der eine Bewerbung nicht möglich ist.

Eine Bewerbung zum Erwerb der Baugrundstücke Flst.Nr. 6478 und Flst.Nr. 6477 ist ab

Montag, 02.12.2024, 09:00 Uhr im Windhundverfahren

möglich. Hierzu ist das unten aufgeführte Bewerbungsformular ausgefüllt in Papierform im Rathaus Ertingen, 1. OG, Büro Herr Leger einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen zum Erwerb ausschließlich in Papierform ab Montag, 02.12.2024, 09:00 Uhr möglich ist. Bewerbungen per Mail werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung vergeben. Bei zeitgleichem Eingang erfolgt ein Losverfahren.

Der Platz mit der Flurstücks Nummer 6458 und einer Fläche von 2.121 m² ist für Geschosswohnungsbauten (verdichtete Bebauung) vorgesehen, auf diesem könnten drei Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bauplatzpreis beträgt hierfür 195, 00 €/m² und kann nicht per Windhundverfahren erworben werden. Interessierte Investoren können sich an Herrn Leger wenden, um Weiteres zu besprechen.

Die Bauplätze, die im unten aufgeführten Lageplan nicht mit einem R bzw. einem X gekennzeichnet sind, können per Windhundverfahren erworben werden. Hierfür bitten wir Sie das unten aufgeführte Bewerbungsformular auszufüllen und per Mail an Herrn Leger, E-Mail l.leger@ertingen.de zu übersenden.

Zu den Kosten fallen für den Erwerber zusätzlich noch die Notarkosten, die Grunderwerbskosten sowie der Klärbeitrag, welcher nach der aktuellen Satzung nach der Geschossfläche des zu errichtenden Wohnhauses berechnet wird. Er beträgt derzeit 8,70 €/m² Geschossfläche und ist innerhalb eines Monats nach Genehmigung eines Bauvorhabens auf dem Vertragsgegenstand zu entrichten. Die spätere Gebäudeeinmessung ist im Kaufpreis ebenfalls nicht enthalten.

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Binzwangen

Im Ortsteil Binzwangen stehen derzeit keine gemeindlichen Baugrundstücke zur Verfügung.

Erisdorf

Im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Hinter den Gärten“ wurde das Neubaugebiet „Hinter den Gärten II“ erschlossen.

Das Baugebiet „Hinter den Gärten II" schließt sich in südöstlicher Richtung an das bestehende Baugebiet "Hinter den Gärten" an. Im Baugebiet „Hinter den Gärten“ wurden Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser geschaffen.

Die Bauplätze, die im unten aufgeführten Lageplan nicht mit einem R bzw. einem X gekennzeichnet sind, können per Windhundverfahren erworben werden. Hierfür bitten wir Sie das unten aufgeführte Bewerbungsformular auszufüllen und per Mail an Herrn Leger, E-Mail l.leger@ertingen.de zu übersenden.

Zu den Kosten fallen für den Erwerber zusätzlich noch die Notarkosten, die Grunderwerbskosten sowie der Klärbeitrag, welcher nach der aktuellen Satzung nach der Geschossfläche des zu errichtenden Wohnhauses berechnet wird. Er beträgt derzeit 8,70 €/m² Geschossfläche und ist innerhalb eines Monats nach Genehmigung eines Bauvorhabens auf dem Vertragsgegenstand zu entrichten. Die spätere Gebäudeeinmessung ist im Kaufpreis ebenfalls nicht enthalten.

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