Bauen in Ertingen
Baugrundstücke
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Ertingen | Baugebiet „Gruber II“
Im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Gruber I“ wurde das Neubaugebiet „Gruber II“ erschlossen.
Das Neubaugebiet "Gruber II" befindet sich östlich der Dürmentinger Straße und schließt südlich an das vorhandene Baugebiet "Gruber I" an. Im Baugebiet „Gruber II“ sind Bauplätze für Ein- und Mehrfamilien-Häuser entstanden.
Wie bereits schon lange erwartet, konnte nun nach Klarstellung des § 13 b BauGB mit dem Verkauf der Bauplätze in Ertingen gestartet werden.
Bei der Verlosung am 31.01.2024 konnte zahlreichen Kaufinteressenten ein Baugrundstück zugeteilt werden. Diese Baugrundstücke sind mit „R“ gekennzeichnet. Es gilt eine Erwerbsfrist von drei Monaten seit der Verlosung. Bis dahin nicht erworbene Grundstücke, gehen an die Gemeinde zurück.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 wurde die weitere Vorgangsweise zur Vergabe der restlichen sowie der aus der ersten Verlosungsrunde eventuell zurückgegebenen Baugrundstücke beschlossen.
Der Gemeinderat entschied, eine zweite Verlosungsrunde nach Ablauf der dreimonatigen Erwerbsfrist (30.04.2024) durchzuführen. In der zweiten Verlosungsrunde werden die noch verbliebenen Baugrundstücke sowie die Baugrundstücke, die eventuell aus der ersten Verlosungsrunde an die Gemeinde zurückgefallen sind, verlost. Für die Teilnahme an dieser zweiten Verlosungsrunde gelten dieselben Rahmenbedingungen, wie für die erste Verlosungsrunde. Auch der Ablauf entspricht dem, der ersten Verlosungsrunde. Neue Bewerbungen sind zulässig.
Die Gemeinde Ertingen wird den oben ersichtlichen Lageplan fortlaufend aktualisieren, um den Interessenten transparent darzustellen, welche Baugrundstücke zwischenzeitlich verkauft oder an die Gemeinde zurückgegeben wurden bzw. noch zum Erwerb verfügbar sind.
In der Kostenkalulationsübersicht wird dargestellt, wie sich die Kosten der jeweiligen Bauplätze zusammensetzen. Zu den Kosten fallen für den Erwerber zusätzlich noch die Notarkosten, die Grunderwerbskosten sowie der Klärbeitrag, welcher nach der aktuellen Satzung nach der Geschossfläche des zu errichtenden Wohnhauses berechnet wird. Er beträgt derzeit 8,70 €/m² Geschossfläche und ist innerhalb eines Monats nach Genehmigung eines Bauvorhabens auf dem Vertragsgegenstand zu entrichten. Die spätere Gebäudeeinmessung ist im Kaufpreis ebenfalls nicht enthalten.
Die Bewerbungsformulare sowie -fristen werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle als Download bereitgestellt.
Binzwangen
Im Ortsteil Binzwangen stehen derzeit keine gemeindlichen Baugrundstücke zur Verfügung.
Erisdorf
Im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Hinter den Gärten“ wurde das Neubaugebiet „Hinter den Gärten II“ erschlossen.
Das Baugebiet „Hinter den Gärten II" schließt sich in südöstlicher Richtung an das bestehende Baugebiet "Hinter den Gärten" an. Im Baugebiet „Hinter den Gärten“ wurden Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser geschaffen.
Für dieses Gebiet hat die Einreichungsfrist bereits am 18.03.2024 begonnen. Die noch freien Grundstücke können auf Anfrage mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen erworben werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an Herrn Leger unter l.leger@ertingen.de.
Die hierfür geltenden Verfahrensrichtlinien und Bewerbungsformular sind ebenfalls beigefügt.
Auch für das Baugebiet „Hinter den Gärten II“ gilt eine Erwerbsfrist von drei Monaten (gerechnet ab Eingang der Bewerbung).
Die Verwaltung wird hierzu ebenso eine Kostenkalkulationsübersicht zur Verfügung stellen, fortlaufend aktualisieren und somit transparent darstellen, welche Baugrundstücke zwischenzeitlich verkauft/reserviert oder noch zum Erwerb verfügbar sind.
Zu den Kosten fallen für den Erwerber zusätzlich noch die Notarkosten, die Grunderwerbskosten sowie der Klärbeitrag, welcher nach der aktuellen Satzung nach der Geschossfläche des zu errichtenden Wohnhauses berechnet wird. Er beträgt derzeit 8,70 €/m² Geschossfläche und ist innerhalb eines Monats nach Genehmigung eines Bauvorhabens auf dem Vertragsgegenstand zu entrichten. Die spätere Gebäudeeinmessung ist im Kaufpreis ebenfalls nicht enthalten.ebenfalls nicht enthalten.