Wahlen
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten ab 22. Januar 2025 zugestellt. Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann allerdings erst ab 07. Februar 2025 begonnen werden.
Wahlinformationen
Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 12. Januar 2025 (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz im Ertinger Gemeindegebiet haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ertingen eingetragen. Sie erhalten zwischen dem 22. Januar 2025 und spätestens bis 02. Februar 2025 per Post ihre Wahlbenachrichtigung.
Zuzug nach Ertingen
Wahlberechtigte, die zwischen dem 13. Januar 2025 und dem 02. Februar 2025 nach Ertingen ziehen und hier ihre Hauptwohnung anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Ertingen wählen möchte, muss bis spätestens 02. Februar 2025 einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgerbüro, im Rathaus Ertingen, Dürmentinger Straße 14 abgeholt werden und muss bis spätestens 02. Februar 2025 wieder dort eingehen. Nach dem 02. Februar 2025 bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen.
Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Zieht eine wahlberechtigte Person innerhalb Ertingens um, ändert sich der Wahlbezirk nicht. Die Wahlbenachrichtigung wurde dann an die Adresse gesendet, für die die Person am 12. Januar 2025 gemeldet war. In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zugestellt werden kann. Auch wenn ein Nachsendeauftrag besteht, werden nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Gemeindeverwaltung zurückgeschickt. Personen, die innerhalb Ertingens umziehen und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich daher mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.
Wegzug aus Ertingen
Wahlberechtigte, die nach dem 12. Januar 2025 in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde Ertingen eingetragen, es sei denn, sie beantragen bis 02. Februar 2025 an ihrem neuen Wohnort, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Eine Abmeldung ins Ausland hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht. Der Wahlberechtigte bleibt im Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahllokale
Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Eintragung ins Wählerverzeichnis und darüber, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Gemeindeverwaltung bittet darum, diese Angaben genau zu prüfen.
Briefwahl beantragen
Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Dort ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem über Mobilgeräte wie Smartphone oder Tablet Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Wahlberechtigte, die vor Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung verreisen, können auch bereits jetzt die Briefwahlunterlagen per E-Mail (s.gotterbarm@ertingen.de) beantragen. Hierzu müssen Anschrift in Ertingen, Geburtsdatum, sowie die Versandanschrift angegeben werden.
Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann frühestens ab 07. Februar 2025 begonnen werden. Vorher liegen die Stimmzettel noch nicht vor.
Wählen Sie aufgrund der kurzen Fristen eventuell den Gang ins jeweilige Wahllokal.
Wahlschein online beantragen
Sofern Sie bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und Sie sind Bürger der Gemeinde Ertingen, können Sie einen Wahlschein ab sofort bis spätestens 20.02.2025, 12:00 Uhr beantragen.
Technische Hinweise zum online Wahlscheinantrag
Besonders zu beachten:
· Um einen Wahlscheinantrag online stellen zu können, müssen Sie Bürger der Gemeinde Ertingen sein!
· Für den Antrag benötigen Sie einen aktuellen Browser. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.
· Zur Antragstellung wird Ihre Wahlbenachrichtigung benötigt, die unter anderem Angaben zum Wahlkreis und Wählernummer enthält.
· Datenfelder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden. Werden solche Pflichtfelder nicht oder falsch ausgefüllt, erscheinen entsprechende Hinweise im Kopf des Formulars.
· Die Daten müssen exakt so geschrieben werden, wie sie auf der Wahlbenachrichtigung stehen. Als Ausnahme werden bei der Schreibweise des Straßennamens die Varianten Strasse, Straße und Str. sowie aufgelöste Umlaute (z.B. ae statt ä) akzeptiert. Die Eingabe von / im Hausnummernzusatz wird ignoriert.
· Wenn der Wahlscheinantrag mit einer Fehlermeldung abgebrochen wird und Sie die obigen Punkte beachtet haben, rufen Sie bitte die Wahlstelle (während der üblichen Geschäftszeiten) zur Klärung des Problems an. Beachten Sie bitte, dass nach dem fünften Fehlversuch vom System kein Antrag mehr angenommen wird.