Wahlen

Briefwahl

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Allgemeine Hinweise zum Wahlscheinantrag

Wahlscheinantrag bequem per Internet
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins bis spätestens 06.06.2024, 12:00 Uhr per Internet an. Beim Aufruf des Links Wahlschein beantragen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote bzw. per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)ertingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07371-508-0; Mail: buergerbuero(@)ertingen.de Fax 07371-50850.

Technische Hinweise zum online Wahlscheinantrag

Besonders zu beachten:

  • Um einen Wahlscheinantrag online stellen zu können, müssen Sie Bürger der Gemeinde Ertingen sein!
  • Für den Antrag benötigen Sie einen Browser mit aktiviertem Java/Javaskript. Da die Datenübertragung verschlüsselt erfolgt, muss Ihr Browser SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) mit einer Verschlüsselungstiefe von mind. 56 Bit unterstützen.
  • Zur Antragstellung wird Ihre Wahlbenachrichtigung benötigt, die unter anderem Angaben zum Wahlkreis und Wählernummer enthält.
  • Datenfelder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden. Werden solche Pflichtfelder nicht oder falsch ausgefüllt, erscheinen entsprechende Hinweise im Kopf des Formulars.
  • Die Daten müssen exakt so geschrieben werden, wie sie auf der Wahlbenachrichtigung stehen. Als Ausnahme werden bei der Schreibweise des Straßennamens die Varianten Strasse, Straße und Str. sowie aufgelöste Umlaute (z.B. ae statt ä) akzeptiert. Die Eingabe von / im Hausnummernzusatz wird ignoriert.
  • Wenn der Wahlscheinantrag mit einer Fehlermeldung abgebrochen wird und Sie die obigen Punkte beachtet haben, rufen Sie bitte die Wahlstelle (während der üblichen Geschäftszeiten) zur Klärung des Problems an. Beachten Sie bitte, dass nach dem fünften Fehlversuch vom System kein Antrag mehr angenommen wird.